ANTRAG & VORAUSSETZNGEN
CHECKLISTE
Nach der Anmeldung in der Fahrschule NRW musst du einen Führerscheinantrag bei deiner Fahrerlaubnisbehörde stellen. Zuständig ist die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde.
Ist dein Führerscheinantrag bearbeitet, wird dir die offizielle Prüfungserlaubnis erteilt. In der Bearbeitungszeit kannst du schon Fahrstunden ablegen und den Theorieunterricht besuchen. Der Führerscheinantrag und damit deine Prüfungserlaubnis ist ein Jahr gültig.
Folgende Unterlagen müssen persönlich vom Antragsteller bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden:
- Personalausweis oder Reisepass
- Bisheriger Führerschein, falls vorhanden
- Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Gültigkeitsdauer unbegrenzt.
- Sehtest vom Optiker oder Augenarzt. Gültigkeitsdauer 2 Jahre.
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto
- Unsere Fahrschul-Nummer: 113
- Passfoto nicht nötig
- Zusatzerklärung zum Antrag findest du unter Downloads
- Kopie der Ausweise und Führerscheine aller Begleitpersonen
- Ausländischer Führerschein im Original. Muss zum Zeitpunkt der Umschreibung noch gültig sein.
- Übersetzung des Führerscheins durch den ADAC Center Neuss, Glockhammer 27, 41460 Neuss
- Nachweis über die Dauer des Besitzes des ausländischen Führerscheins. Nicht notwendig wenn es im Führerschein steht.
- Bestätigung über die erste Anmeldung in Deutschland. Nicht notwendig, wenn deine erste Anmeldung in Neuss erfolgt ist und du seit dem hier ständig wohnst.
- Welche speziellen Voraussetzungen (Sehtest, Nachweis Sofortmaßnahmen am Unfallort, Prüfungsart) für die Umschreibung deines ausländischen Führerscheins aus deinem Heimatland gelten, erfährst du bei unserer Kundenbetreuung oder auf der Staatenliste unter Downloads.
ADAC Center Neuss
Glockhammer 27
41460 Neuss
Führerscheinstelle Neuss
Oberstraße 91
41460 Neuss
Telefon:02131 928-9050
Telefax:02131 928-3606
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@rhein-kreis-neuss.de