THEORIE

DIE THEORETISCHE
AUSBILDUNG

Deine Theorieausbildung in der Fahrschule NRW gliedert sich in eine Grundausbildung und den klassenspezifischen Zusatzunterricht. Erwirbst du deinen ersten Führerschein, benötigst du 12 Unterrichtseinheiten für die Grundausbildung à 90 Minuten. Hast du bereits eine Fahrerlaubnis und willst diese erweitern, z. B. von Auto auf Motorrad, beträgt die Grundausbildung lediglich noch 6 Unterrichtseinheiten.

INHALTE:

01 Persönliche Voraussetzungen

02 Risikofaktor Mensch

03 Rechtliche Rahmenbedingungen

04 Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge

05 Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen

06 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

07 Teilnehmer am Straßenverkehr – Besonderheiten und Verhalten

08 Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise

09 Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern

10 Ruhender Verkehr

11 Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften

12 Sicherheit durch Weiterlernen