DIE THEORETISCHE
AUSBILDUNG
Deine Theorieausbildung in der Fahrschule NRW gliedert sich in eine Grundausbildung und den klassenspezifischen Zusatzunterricht. Erwirbst du deinen ersten Führerschein, benötigst du 12 Unterrichtseinheiten für die Grundausbildung à 90 Minuten. Hast du bereits eine Fahrerlaubnis und willst diese erweitern, z. B. von Auto auf Motorrad, beträgt die Grundausbildung lediglich noch 6 Unterrichtseinheiten.
INHALTE:
01 Persönliche Voraussetzungen
02 Risikofaktor Mensch
03 Rechtliche Rahmenbedingungen
04 Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
05 Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
06 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
07 Teilnehmer am Straßenverkehr – Besonderheiten und Verhalten
08 Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
09 Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern
10 Ruhender Verkehr
11 Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
12 Sicherheit durch Weiterlernen